Führerscheinklassen

Autoführerschein Kl. B
Kfz mit zulässiger Gesamtmasse
max. 3.500kg, max. 8 Personen (plus Fahrer)
Anhänger mit zG max. 750 kg,
Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (BF17)
eingeschlossene Klassen: AM, L

Anhängerführerschein Kl. BE
Fahrzeugkombinationen:
Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger oder Sattelanhänger zG max. 3,5t
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"),
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Anhängerführerschein Kl. B96
Fahrzeugkombination:
Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger
( zG mehr als 750 kg).
zG der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Landwirtschaftliche Maschinen Kl. L
Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre

MOFA
Krafträder mit Hubraufm max 50ccm
und max 25 Km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Nur theoretische Prüfung
2 Fahrstunden im Stadtgebiet inkl.

MotorradführerscheinKl. A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike):
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über
45 km/H Leistung über 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre ( bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Kl. A2)
Trike ab 21 Jahren
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

MotorradführerscheinKl. A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg , die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 Kw abgeleitet wird.
Mindestalter: 18 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse 3
(bis 01.04.1980)
keine theoretische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, A1

MotorradführerscheinKl. A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
eingeschlossene Klassen: AM

RollerführerscheinKl. AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³
Bei Verbrennungsmotor Leistung max. 4 kW
Bei Elektromotor:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³
Bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW
Bei Diesel-/Elektromotor:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit (Quad): bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 15 Jahre
Der Stufenführerschein im Motorradbereich
Der erste Erwerb einer Motorradklasse im Stufenbereich erfordert eine Komplettausbildung !
(Übungsstunden + Sonderfahrten).
Beispiel:
Mit 16 Jahren:Erwerb der Führerscheinklasse A1 (Moped)Nach zwei Jahren:praktische Prüfungsfahrt der Klasse A2(mit 18 Jahren)Nach erneut zwei Jahren:praktische Prüfungsfahrt der Kl. A(mit 20 Jahren)Bevor die praktischen Prüfungen zu den Klassen A2 und A absolviert werden können, müssen Fahrstunden zur Überprüfung der Fahrsicherheit und zur Auffrischung der Grundfahraufgaben genommen werden.
- Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem Bedarf
- 2-Jahres-Fristen müssen eingehalten werden
- Die praktische Prüfung darf einen Monat vor Beendigung der 2-Jahres-Frist erfolgen
Mindestanforderungen für die Klassen B, A, A2, A1 und AM
Theorieunterricht
- 12 Einheiten à 90 Min Grundstoff
- Für Kl. B +2 Einheiten Zusatzstoff
- Für Kl. A, A2 ,A1, AM +4 Einheiten Zusatzstoff
Stadtfahrten/Übungsstunden nach Bedarf
Besondere Ausbildungsfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dunkelheitsfahrten
(Bei der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.)
Theoretische und praktische Prüfung
Bei Mofa und Kl. L:
nur theoretische Prüfung